Aufnahmekriterien
Die Wohnungen sind gedacht für mobile Menschen im AHV-Alter oder auch für jüngere Menschen mit einer leichten Behinderung. Sie sind beim Einzug nicht oder nur leicht hilfsbedürftig. Ebenso schätzen Sie eine angenehme Hausgemeinschaft mit Toleranz und gegenseitigem Respekt.
Bei einem persönlichen Gespräch möchten wir Ihre Lebenssituation, Ihre Wünsche und Erwartungen kennen lernen und Ihnen unsere Wohnungen sowie das Wohnkonzept vorstellen.
Um eine Entscheidung zu treffen, sind wir neben den üblichen Angaben auf Angaben zum Gesundheitszustand angewiesen.
Wenn die Aufnahmekriterien nicht mehr erfüllt sind oder eine Selbst-, Fremdgefährdung oder Non Adhärenz bestehen, beraten die Spitex und der Hausarzt und unterstützen beim Übertritt in eine geeignete soziale Institution (z. B. Spital, Übergangspflege, Betagtenheim etc.). In einem solchen Fall behält sich die AG vor, das Mietverhältnis zu kündigen.
Als direkter Nutzer einer Wohnung der gemeinnützigen Betreutes Wohnen im Bongert AG erklärt sich jeder Mieter solidarisch bereit, mindestens drei Namensaktien mit einem Nennwert von Fr. 1000.00 zu zeichnen.