• Blick auf das betreute Wohnen und das Betagtenheim

  • Herrliche Aussicht auf die Wartauer Berge

  • 2 ½-Zimmer Wohnung mit hohem Ausbaustandard

  • Südansicht der Gebäude an der Feldgass 1 + 3

  • Blick vom Balkon Richtung Osten

  • Westansicht der Fassade an der Feldgass 3

  • Holzschindeln und Fensterläden an den Aussenseiten

  • Blumenpracht im betreuten Wohnen im Bongert

  • Haupteingang zum betreuten Wohnen

  • Blumen-Balkon einer 2 ½-Zimmer Wohnung

Aufnahmekriterien

Die Wohnungen sind gedacht für mobile Menschen im AHV-Alter oder auch für jün­gere Menschen mit einer leichten Behinderung. Sie sind beim Einzug nicht oder nur leicht hilfsbedürftig. Ebenso schätzen Sie eine angenehme Hausgemeinschaft mit Toleranz und gegenseitigem Respekt.

Bei einem persönlichen Gespräch möchten wir Ihre Lebenssituation, Ihre Wünsche und Erwartungen kennen lernen und Ihnen unsere Wohnun­gen sowie das Wohnkon­zept vorstellen.

Um eine Entscheidung zu treffen, sind wir neben den übli­chen Angaben auf Angaben zum Gesundheitszustand angewiesen.

Wenn die Aufnahmekriterien nicht mehr erfüllt sind oder eine Selbst-, Fremdgefähr­dung oder Non Adhärenz bestehen, beraten die Spitex und der Hausarzt und unter­stützen beim Übertritt in eine geeignete soziale Institution (z. B. Spital, Übergangs­pflege, Betagtenheim etc.). In einem solchen Fall behält sich die AG vor, das Miet­verhältnis zu kündigen.

Als direkter Nutzer einer Wohnung der gemeinnützigen Betreutes Woh­nen im Bon­gert AG erklärt sich jeder Mieter solidarisch bereit, mindes­tens drei Namensaktien mit einem Nennwert von Fr. 1000.00 zu zeich­nen.